Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung, die Sie als pflegebedürftige Person, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen kann, zu Ihrer Unterstützung erhalten können.
Nach Eintritt eines Versicherungsfalles übernimmt gegebenenfalls die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Ihre erforderliche medizinische Rehabilitation.
Wer Angebote zur Unterstützung im Alltag für Menschen mit Pflegebedarf anbieten möchte, muss diese zunächst anerkennen lassen. Die Antragstellung für die Anerkennung nach § 45a SGB XI erfolgt nach Landesrecht in dem ...
Die Bezirkliche Seniorenberatung ist ein unabhängiger, stadtteilbezogener und kostenloser Fachdienst für ältere Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und Pflegefachkräfte beraten ...