Hamburg.deHamburg ServiceSuchergebnis "Pflegeeltern"

11 Dienstleistungen gefunden für "Pflegeeltern"

Anordnung Pflegeeltern als Ergänzungspfleger

Pflegekindern muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden, wenn die Eltern oder der Vormund an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten tatsächlich oder rechtlich verhindert sind. Wenn Sie ein Kind betreuen, können Sie vorschlagen, dass Sie zum ...

Bestellung der Pflegeeltern als Vormünder

Pflegekinder stehen oft unter Vormundschaft. Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter für ein Kind in allen Angelegenheiten. In geeigneten Fällen kann Pflegeeltern die Vormundschaft für das von ihnen betreute Kind übertragen werden.

Als Pflegeeltern qualifizieren

Sie möchten ein Pflegekind bei sich aufnehmen? Dann müssen Sie sich als Pflegeeltern qualifizieren.

Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen

Der Pflegekinderdienst kann die Pflegeeltern unterstützen, wenn ein Kind dauerhaft in der Pflegefamilie leben soll, weil sich die Bedingungen in der Ursprungsfamilie langfristig nicht verbessern.

Heilpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern

Sie sind Pflegeperson eines Pflegekindes mit heilpädagogischem Bedarf in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.

Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung

Sie sind Pflegeperson eines jungen Menschen in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst oder das örtliche Jugendamt.

Befristete Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung

Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.

Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen

Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junger Volljähriger noch weiter begleitet werden.

Vollzeitpflege für ältere Kinder und Jugendliche bei Pflegekindern

Sie sind Pflegeperson eines älteren Kindes und/oder Jugendlichen in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.

Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung

Wenn es für die Entwicklung des Pflegekindes wichtig ist, kann jungen Volljährigen auch nach ihrem 18. Geburtstag weiterhin Hilfe zur Erziehung im Rahmen der Vollzeitpflege gewährt werden.

Antrag auf Verbleiben eines Kindes bei Pflegeperson

Sind Sie Pflegeeltern für ein Pflegekind, haben Sie das Recht beim Familiengericht einen Antrag auf Verbleib des Pflegekindes in der Pflegefamilie zu stellen, wenn die leiblichen Eltern das Kind von dort wegnehmen wollen.