Pflegekindern muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden, wenn die Eltern oder der Vormund an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten tatsächlich oder rechtlich verhindert sind. Wenn Sie ein Kind betreuen, können Sie vorschlagen, dass Sie zum ...
Pflegekinder stehen oft unter Vormundschaft. Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter für ein Kind in allen Angelegenheiten. In geeigneten Fällen kann Pflegeeltern die Vormundschaft für das von ihnen betreute Kind übertragen werden.
Der Pflegekinderdienst kann die Pflegeeltern unterstützen, wenn ein Kind dauerhaft in der Pflegefamilie leben soll, weil sich die Bedingungen in der Ursprungsfamilie langfristig nicht verbessern.
Sie sind Pflegeperson eines Pflegekindes mit heilpädagogischem Bedarf in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Sie sind Pflegeperson eines jungen Menschen in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst oder das örtliche Jugendamt.
Sie sind Pflegeperson eines älteren Kindes und/oder Jugendlichen in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Wenn es für die Entwicklung des Pflegekindes wichtig ist, kann jungen Volljährigen auch nach ihrem 18. Geburtstag weiterhin Hilfe zur Erziehung im Rahmen der Vollzeitpflege gewährt werden.
Sind Sie Pflegeeltern für ein Pflegekind, haben Sie das Recht beim Familiengericht einen Antrag auf Verbleib des Pflegekindes in der Pflegefamilie zu stellen, wenn die leiblichen Eltern das Kind von dort wegnehmen wollen.