Sie haben im Rahmen der Vollzeitpflege einen jungen Menschen aufgenommen und aufgrund unveränderter Bedingungen in der Herkunftsfamilie soll dieser dauerhaft bei Ihnen leben? Hier erfahren Sie, wo und wie Sie fachliche Beratung und Unterstützung ...
Sie sind Pflegeperson eines jungen Menschen im Rahmen der Vollzeitpflege? Hier erfahren Sie, wo und wie Sie fachliche Unterstützung und Beratung bekommen können.
Sie sind Pflegeperson eines jungen Menschen im Rahmen der befristeten Vollzeitpflege? Hier erfahren Sie, wo und wie Sie fachliche Unterstützung und Beratung bekommen können.
Sie sind Pflegeperson eines jungen Menschen mit heilpädagogischem Bedarf im Rahmen der Vollzeitpflege? Hier erfahren Sie, wie und wo Sie fachliche Beratung und Unterstützung erhalten können.
Die Eltern oder der Vormund eine Kindes können eine bestimmte Entscheidung nicht treffen? Wenn Sie als Pflegeeltern ein Kind betreuen, können Sie vorschlagen, dass Sie zum Ergänzungspfleger beziehungsweise zur Ergänzungspflegerin bestellt werden.
Sie sind nach der formalen Beendigung des Vollzeitpflegeverhältnisses im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige bei Ihren Pflegeeltern weiterhin auf Beratung und Unterstützung angewiesen? Hier erfahren Sie, wo und wie Sie diese in Anspruch nehmen können.
Sie möchten Ihr Pflegekind in allen Angelegenheiten gesetzlich vertreten dürfen? Hier erfahren Sie, wie Ihnen die Vormundschaft für das von Ihnen betreute Kind übertragen werden kann.
Sie sind Pflegeperson eines älteren Kindes und/ oder Jugendlichen im Rahmen der Vollzeitpflege? Hier erfahren Sie, wie und wo Sie fachliche Beratung und Unterstützung erhalten können.
Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie auch nach Ihrem 18. Geburtstag bei Ihren Pflegeeltern im Rahmen einer Vollzeitpflege und in Verbindung der Hilfe für junge Volljährige leben können.
Die leiblichen Eltern möchten das Kind aus Ihrer Pflegefamilie holen? Wie Sie als Pflegeeltern einen Antrag auf Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie stellen können, erfahren Sie hier.