Die leiblichen Eltern möchten das Kind aus Ihrer Pflegefamilie holen? Wie Sie als Pflegeeltern einen Antrag auf Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie stellen können, erfahren Sie hier.
Kinder oder Jugendliche in Pflegefamilien oder in stationären Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe haben Anspruch auf Krankenhilfe. Gegebenenfalls haben auch Eltern in gemeinsamen Wohnformen für Eltern und Kinder Anspruch auf Krankenhilfe.
Wenn das Wohl eines Kindes oder einer jugendlichen Person gefährdet ist, darf das Jugendamt eine Inobhutnahme durchführen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Sie haben im Rahmen der Vollzeitpflege einen jungen Menschen aufgenommen und aufgrund unveränderter Bedingungen in der Herkunftsfamilie soll dieser dauerhaft bei Ihnen leben? Hier erfahren Sie, wo und wie Sie fachliche Beratung und Unterstützung ...