Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können.
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.
Wenn Ihre bedarfsauslösende Lebenslage nicht im Sozialrecht geregelt wird, kann Hilfe in sonstigen Lebenslagen gewährt werden.
Für Kosten auf Grund einer Behinderung können Sie einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen.