Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.
Sie sind Pflegeperson eines Pflegekindes mit heilpädagogischem Bedarf in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Sie sind Pflegeperson eines jungen Menschen in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst oder das örtliche Jugendamt.
Sie sind Pflegeperson eines älteren Kindes und/oder Jugendlichen in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Wenn es für die Entwicklung des Pflegekindes wichtig ist, kann jungen Volljährigen auch nach ihrem 18. Geburtstag weiterhin Hilfe zur Erziehung im Rahmen der Vollzeitpflege gewährt werden.
Der Pflegekinderdienst kann die Pflegeeltern unterstützen, wenn ein Kind dauerhaft in der Pflegefamilie leben soll, weil sich die Bedingungen in der Ursprungsfamilie langfristig nicht verbessern.