Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung, die Sie als pflegebedürftige Person, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen kann, zu Ihrer Unterstützung erhalten können.
Sie sind Pflegeperson eines älteren Kindes und/ oder Jugendlichen im Rahmen der Vollzeitpflege? Hier erfahren Sie, wie und wo Sie fachliche Beratung und Unterstützung erhalten können.
Sie sind nach der formalen Beendigung des Vollzeitpflegeverhältnisses im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige bei Ihren Pflegeeltern weiterhin auf Beratung und Unterstützung angewiesen? Hier erfahren Sie, wo und wie Sie diese in Anspruch nehmen können.
Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie auch nach Ihrem 18. Geburtstag bei Ihren Pflegeeltern im Rahmen einer Vollzeitpflege und in Verbindung der Hilfe für junge Volljährige leben können.
Sie haben im Rahmen der Vollzeitpflege einen jungen Menschen aufgenommen und aufgrund unveränderter Bedingungen in der Herkunftsfamilie soll dieser dauerhaft bei Ihnen leben? Hier erfahren Sie, wo und wie Sie fachliche Beratung und Unterstützung ...
Wenn Sie pflegebedürftige Menschen regelmäßig im Alltag unterstützen und dafür Geld erhalten, können Sie Ihr Angebot anerkennen lassen. So können die Kosten über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Sie sind pflegebedürftig, möchten dauerhaft in ein Pflegeheim außerhalb Hamburgs ziehen und können Ihre benötigte Pflege nicht selbst finanzieren? Wie Sie mit der Hilfe zur Pflege eine bedarfsorientierte Sozialleistung zur Unterstützung beantragen, ...