Sie möchten in Deutschland als pharmazeutisch-technischeAssistenz arbeiten? Wie Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen und die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erhalten können, erfahren Sie hier.
Sie möchten in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistenz arbeiten? Wie Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen und die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erhalten können, erfahren Sie hier.
Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Pharmazeutisch-technischer Assistent" beziehungsweise "Pharmazeutisch-technische Assistentin" führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses in einem Gesundheitsfachberuf können Sie sich an einen einheitlichen Ansprechpartner wenden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie in der Regel eine Auslandsbescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of good standing).