Sie möchten in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, können Sie Ihre ausländische ...
Sie möchten in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Dafür müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Pharmazeutisch-technischer Assistent" beziehungsweise "Pharmazeutisch-technische Assistentin" führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Sie möchten in Deutschland in einem Gesundheitsfachberuf arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Sie können Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie in der Regel eine Auslandsbescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of good standing).