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Anerkennung als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen

Sie möchten in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, können Sie Ihre ausländische ...

Anerkennung als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen

Sie möchten in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Dafür müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in beantragen

Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Pharmazeutisch-technischer Assistent" beziehungsweise "Pharmazeutisch-technische Assistentin" führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Gesundheitsfachberufe

Sie möchten in Deutschland in einem Gesundheitsfachberuf arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Sie können Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

Zu den Pharmazeutischen Prüfungen anmelden

Bevor Sie eine Approbation als Apothekerin oder Apotheker erhalten können, müssen Sie die pharmazeutischen Prüfungen bestehen.

Auslandsbescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of good standing) für nichtakademische Gesundheitsfachberufe beantragen

Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie in der Regel eine Auslandsbescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of good standing).