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Beantragung der Berufserlaubnis als Podologin oder Podologe bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten (Anerkennung)

Sie möchten in Deutschland als Podologin oder Podologe arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

Beantragung der Berufserlaubnis als Podologin oder Podologe mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz (Anerkennung)

Sie möchten in Deutschland als Podologin oder Podologe arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Podologin / Podologe beantragen

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Podologin“ oder „Podologe“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie müssen die Erlaubnis beantragen.

Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Gesundheitsfachberufe

Sie möchten in Deutschland in einem Gesundheitsfachberuf arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Sie können Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

Auslandsbescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of good standing) für nichtakademische Gesundheitsfachberufe beantragen

Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie in der Regel eine Auslandsbescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of good standing).