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Wenn Sie mit einem abgemeldeten Fahrzeug wieder fahren möchten, müssen Sie einen Antrag auf Wiederzulassung stellen.
Sie erhalten hier Informationen zur Zuständigkeit der Insolvenzgerichte.
In Ihren Fahrzeugpapieren müssen Sie Namens- und Adressänderungen sowie technische Änderungen am Fahrzeug eintragen lassen.
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