Wenn Sie nicht in der Lage sind, einen Prozess oder ein Verfahren bei Gericht selbst zu finanzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bei Gericht beantragen.
Eine Ergänzungspflegschaft wird bestellt, wenn die Eltern beziehungsweise der Vormund eines Kindes in bestimmten Angelegenheiten tatsächlich oder rechtlich daran gehindert sind, diese zu regeln. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Wenn es um wichtige Entscheidungen geht, die das Leben eines Kindes stark beeinflussen, sorgt das Gericht dafür, dass jemand die Interessen des Kindes vertritt. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Bestellung des Verfahrensbeistandes.
Falls Sie nicht in der Lage sind, einen notwendigen Rechtsstreit selbst zu finanzieren, kann Ihr Ehe- oder Lebenspartner verpflichtet sein, Ihnen einen Prozesskostenvorschuss zu gewähren, soweit dies der Billigkeit entspricht.
Sie möchten sich gegen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wehren oder gerichtliche Anträge in der Zwangsvollstreckung stellen? Wie Sie finanzielle Unterstützung dafür erhalten können, erfahren Sie hier.
Wenn jemand Ihnen Geld schuldet und Sie darüber bereits einen Gerichtsprozess geführt und gewonnen haben oder einen anderen vollstreckbaren Titel haben, können Sie auch in das Grundstück des Schuldners oder der Schuldnerin vollstrecken.
Aufgabe der Bebauungspläne ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Bebauungspläne regeln unter anderem die bauliche und nichtbauliche Nutzung der Grundstücke.
Sie wollen ein fremdes Kind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät Sie und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.
Die Hamburger Labelförderung unterstützt kleine Musikproduktionsunternehmen / Musiklabels bei der Produktion von Tonträgern oder im Bereich Promotion/Marketing.