Wenn Sie nicht in der Lage sind, einen Prozess oder ein Verfahren bei Gericht selbst zu finanzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bei Gericht beantragen.
Sie möchten sich gegen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wehren oder gerichtliche Anträge in der Zwangsvollstreckung stellen? Wie Sie finanzielle Unterstützung dafür erhalten können, erfahren Sie hier.
Falls Sie nicht in der Lage sind, einen notwendigen Rechtsstreit selbst zu finanzieren, kann Ihr Ehe- oder Lebenspartner verpflichtet sein, Ihnen einen Prozesskostenvorschuss zu gewähren, soweit dies der Billigkeit entspricht.