Sie können sich als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik anerkennen lassen.
Wenn Sie als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik mit Anerkennung und Niederlassung in Hamburg eine Zweitniederlassung errichten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.
Für Tätigkeiten als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit benötigen Sie eine Anerkennung von der zuständigen Stelle.
Für Tätigkeiten als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Bautechnik benötigen Sie eine Anerkennung von der zuständigen Stelle.
Sie möchten Ihre Anerkennung als Prüfingenieurin bzw. Prüfingenieur für Baustatik widerrufen?
Sie möchten Änderungen bzgl. Ihrer Anerkennung als Prüfingenieurin bzw. Prüfingenieur für Baustatik bekanntgeben?
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Information über den Widerruf einer Anerkennung finden Sie unter dem angegeben Link.