Der Jugendpsychiatrische Dienst berät und unterstützt Sie und Ihre Familie bei Entwicklungsproblemen, Verhaltensauffälligkeiten und seelischen Schwierigkeiten Ihres Kindes.
Wenn Sie ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik eröffnen möchten, müssen Sie eine sog. Konzession nach § 30 der Gewerbeordnung beantragen.