Wenn Sie an Sonntagen oder an Feiertagen mit Ihrem LKW fahren müssen, obwohl ein Fahrverbot gilt, dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Wenn Sie während der Beschränkung des LKW-Verkehrs an Samstagen zwischen dem 1. Juli und 31. August mit einem LKW fahren müssen, dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.