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Straßenschaden melden

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Melden Sie Schäden an den Verkehrsflächen der Stadt Hamburg der zuständigen Behörde.
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Beschreibung der Leistung

Sie können verkehrsgefährdende Straßenschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden. Ihre Meldungen werden an die zuständigen Stellen zwecks weiterer Veranlassung erforderlicher Maßnahmen weitergeleitet. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und Sofortmaßnahmen beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Der Schaden muss sich im Zuständigkeitsbereich Hamburgs befinden.
  • Sie müssen die konkreten Lokalisation des Schadens angeben können

Benötigte Unterlagen

Sie können ein Foto des Schadens einreichen.

Zu Beachten

Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, melden Sie dies umgehend der Polizei. Wenn Sie einen Schaden verursachen, kann es sein, dass Sie dafür haften müssen. Dies bedeutet, dass Sie für die Beseitigung des selbst verursachten Schadens selbst zahlen müssen. Gegebenenfalls kommt Ihre Versicherung für den Schaden auf

 

Fristen

Keine.

Verfahrensablauf

  • Sie melden den Schaden online über den Hamburger Melde-Michel
  • Ihre Meldung wird an die zuständige Stelle weitergeleitet
  • Die zuständige Stelle leitet erforderliche Maßnahmen ein

Als Person ohne Internetzugang können Sie die Meldung auch direkt bei dem für die Örtlichkeit des Schadens zuständigen Bezirksamt (Abteilung Straßenunterhaltung) machen.



 

Dauer

Die Weiterleitung Ihrer Meldung erfolgt umgehend. Der Zeitpunkt der Beseitigung des Schadens ist abhängig von der Art und dem Umfang des Schadens.

Gebühren

Keine.

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist daher kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Hamburgisches Wegegesetz (HWG)

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 05.12.2024