Ihnen liegt eine fristlose Kündigung oder Räumungsklage Ihrer Wohnung auf Grund von Mietrückständen vor? Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle kann Ihnen in dieser Situation helfen.
Wenn Sie zur Räumung Ihrer Wohnung verurteilt wurden und die Räumung bevorsteht (ein Räumungstermin durch den Gerichtsvollzieher wurde angesetzt), besteht die Möglichkeit spätestens 2 Wochen vor dem Räumungstermin, ...