Ihnen liegt eine fristlose Kündigung oder Räumungsklage Ihrer Wohnung auf Grund von Mietrückständen vor? Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle kann Ihnen in dieser Situation helfen.
In der Geschäftsstelle 1 des Sozialgerichts Hamburg können Sie telefonisch Auskunft über den Stand Ihres Verfahrens erhalten und sich bei bestehenden Fragen an die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden.