Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register. Darin werden Personen registriert, denen Inkassodienstleistungen Rentenberatung oder Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind. Das ...
Wenn Sie außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht in der Bundesrepublik Deutschland erbringen möchten, benötigen Sie eine Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister.
Die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) bietet Ihnen Rechtsberatung zu allen rechtlichen Fragen. Sie richtet sich an Menschen, die in Hamburg leben und ein geringes Einkommen haben.
Wenn Sie geschäftsmäßig außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erbringen wollen, müssen Sie sich registrieren und im Rechtsdienstleistungsregister eintragen lassen.