Hamburg.deHamburg ServiceSuchergebnis "Rechtsprüfung"

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Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen

Im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt und im Amtlichen Anzeiger können Sie amtliche Bekanntmachungen und hamburgische Gesetze und Rechtsverordnungen nachlesen.

Aktenauskunft, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Aktenauskunft bei der zuständigen Behörde beantragen.

Beantragung einer Vertretungsbescheinigung für eine Stiftung

Wenn Sie eine Vertretungsbescheinigung für den Vorstand ihrer Stiftung benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde beantragen.

Aufhebung einer Stiftung

Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Stiftung von Amts wegen aufgehoben.

Refinanzierung der Personal- und Sachkosten, die den Betreuungsvereinen durch die Übernahme der Querschnittsaufgaben nach § 15 Abs. 1 BtOG entstehen

Das Land Hamburg finanziert die von den anerkannten Betreuungsvereinen gemäß § 15 Abs. 1 BtOG wahrzunehmenden, sogenannten Querschnitts-Aufgaben.

Genehmigung der Satzungsänderung einer Stiftung beantragen

Wenn Sie die Satzung einer rechtsfähigen Stiftung ändern möchten, können Sie das nur unter bestimmten stiftungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Genehmigung der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde tun.

Einsicht in das Stiftungsverzeichnis/ die Stiftungsdatenbank

Wenn Sie Informationen über die rechtsfähigen Stiftungen mit Sitz in Hamburg benötigen, können Sie das Verzeichnis/die Datenbank online einsehen.

Änderung im Stiftungsverzeichnis vornehmen lassen

Wenn Sie, als Stiftung eine Änderung im Stiftungsverzeichnis vornehmen lassen wollen, melden Sie dies bei der zuständigen Stiftungsbehörde.

Aufhebung beziehungsweise Auflösung einer Stiftung

Die Selbstauflösung einer Stiftung ist ausgeschlossen. Eine Aufhebung beziehungsweise Auflösung einer Stiftung kann nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde und in einem formellen Verfahren erfolgen.

Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein beantragen

Sie als wirksam gegründeter (Vor-)Verein können einen Antrag auf Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein stellen. Ein wirtschaftlicher Verein kann nur gegründet werden, wenn keine andere Rechtsform gewählt werden kann.

Anerkennung einer rechtsfähigen Stiftung beantragen

Sie, als natürliche oder juristische Person (Vereine, Unternehmen), können die Errichtung beziehungsweise Anerkennung einer rechtsfähigen Stiftung bei der für die Stiftungsaufsicht zuständigen Behörde beantragen.