Im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt und im Amtlichen Anzeiger können Sie amtliche Bekanntmachungen und hamburgische Gesetze und Rechtsverordnungen nachlesen.
(Hamburg) Für das gewerbsmäßige Befördern, Sammeln, Handeln und Makeln gefährlicher Abfälle müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.