Beschreibung der Leistung
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt Ihnen, ob in der Vergangenheit Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften vermerkt wurden.
Diese Auskunft benötigen Sie, um Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachzuweisen, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe wie eine Gaststätte oder eine Maklertätigkeit betreiben möchten. Bei sogenannten überwachungsbedürftigen Gewerben, wie dem Handel mit gebrauchten Autos oder der Führung eines Reisebüros, kann die Auskunft erforderlich sein.
Im Gewerbezentralregister können folgende Einträge erfasst sein:
- Ablehnung oder Widerruf einer Gewerbezulassung
- Gewerbeuntersagungen oder der Entzug eines Befähigungsscheins
- Verbote im Umgang mit Auszubildenden, Kindern oder Jugendlichen im Rahmen eines Gewerbes
- Verzichte auf Zulassungen unter bestimmten Bedingungen.
- Bußgeldentscheidungen mit Geldbußen über 200,00 EUR im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes
- Strafgerichtliche Verurteilungen, die mit der Ausübung eines Gewerbes zusammenhängen