Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen abweichenden Ruhezeiten von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften beantragen und bewilligen lassen.
Das Amt für Arbeitsschutz hat den gesetzlichen Auftrag den Arbeitsschutz in Hamburger Betrieben zu überwachen sowie Unternehmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beraten und zu unterstützen.
Zur Überwachung Ihrer Lenk- und Ruhezeiten müssen Sie für das Fahren bestimmter Fahrzeuge zur gewerblichen Güter- und Personenbeförderung eine Fahrerkarte beantragen.