Sie möchten im Handel sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel anbieten? Hier erfahren Sie, wie und wo Sie eine Sachkenntnisprüfung ablegen können.
Als fachkundige Person können Sie eine Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen beantragen.