Beschreibung der Leistung
Lärm durch Straßen- oder Schienenverkehr kann auf Dauer sehr belastend sein – besonders in Wohn- oder Schlafräumen. Wenn Ihr Haus oder Ihre Wohnung an einer besonders lauten Bundesstraße, Landstraße oder Bahnlinie liegt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen passiven Schallschutz nutzen.
Der passive Schallschutz kommt zum Einsatz, wenn keine aktiven Maßnahmen wie Lärmschutzwände gebaut wurden oder diese nicht ausreichen. Er umfasst bauliche Veränderungen, die den Lärm in Innenräumen spürbar verringern.
Schutzbedürftig sind Räume, in denen Sie sich regelmäßig aufhalten – zum Beispiel Wohn- und Schlafzimmer. Räume wie Flure, Bäder oder Treppenhäuser zählen nicht dazu.
Typische passive Schallschutzmaßnahmen sind:
- der Einbau von Schallschutzfenstern
- Verbesserungen an Türen, Rollladenkästen, Wänden oder Dächern
- der Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen in Schlafräumen
- Maßnahmen im Außenwohnbereich (zum Beispiel auf Terrassen)
Wenn Sie solche Maßnahmen durchführen lassen, können die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise übernommen werden. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Für weitere Informationen zur Antragsstellung, zu Fristen und den konkreten Voraussetzungen stehen Ihnen die zuständigen Stellen zur Verfügung.