Ist Ihre Scheidungsurkunde abhandengekommen, können Sie sich bei dem zuständigen Familiengericht am Amtsgericht eine beglaubigte Abschrift ausstellen lassen.
Wenn Sie Dokumente und Urkunden des Amtsgerichts und der Hamburger Stadteilgerichte für das Ausland beglaubigen lassen möchten, müssen Sie sich an das Amtsgericht Hamburg wenden.