Ist Ihre Scheidungsurkunde abhandengekommen, können Sie sich bei dem zuständigen Familiengericht am Amtsgericht eine beglaubigte Abschrift ausstellen lassen.
Wenn Sie Dokumente und Urkunden des Amtsgerichts und der Hamburger Stadteilgerichte für das Ausland beglaubigen lassen möchten, müssen Sie sich an das Amtsgericht Hamburg wenden.
Eine Scheidung ist nach der Völkerrechtsgewohnheit zunächst nur in dem Staat wirksam, in dem sie vorgenommen wurde. Soll die Ehe auch für den deutschen Rechtsbereich wirksam gelöst sein, bedarf es der förmlichen Anerkennung ...