Im Schiffsregister werden unter anderem Eigentumsverhältnisse und auf dem Schiff liegende Hypotheken dokumentiert.
Wenn Sie als Grundstückseigentümer Rechte an einem weiteren Grundstück (dienendes Grundstück) besitzen, zum Beispiel ein Wegerecht, können Sie dies in dem Grundbuch Ihres Grundstücks (herrschendes Grundstück) vermerken lassen.