Sie können eine Nachtragsverteilung im Insolvenzverfahren beantragen, wenn nach dem Schlusstermin noch Vermögenswerte vorhanden sind oder gefunden werden.
Die Gläubigerversammlung ist ein zentrales Organ im Insolvenzverfahren. Hier entscheiden die Gläubiger gemeinsam über das weitere Verfahren. Sie wird durch das Gericht oder auf Antrag einer bestimmten Gläubigermehrheit einberufen.