Ein neuer oder zusätzlicher Sielanschluss bedarf einer Genehmigung nach § 7 HmbAbwG.
Eine Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer Abwasserbehandlungsanlage müssen Sie der zuständigen Behörde unter bestimmten Voraussetzungen anzeigen.
Wenn Sie bestimmte Abwasserbehandlungsanlagen errichten, betreiben oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie vorab eine Genehmigung beantragen.