Leistungen einer Privatschule (Schule in freier Trägerschaft) wie beispielsweise Schulwechsel, Beurlaubungen oder Wiederholungen beantragen Sie bitte bei der aktuell besuchten Schule Ihres Kindes. Dort erhalten Sie auch hinsichtlich aller ...
Anerkennungen als gleichwertig gemäß § 2 Absatz 2 BAföG, schulrechtliche und steuerrechtliche Fragen, Schulaufsicht über Künstlerische Privatschulen, Landesverband der privaten Kreativschulen Hamburg.