Sie erhalten Bürgergeld? Wie Sie die Kosten für Ausflüge mit Schulen oder Kitas als Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erstattet bekommen können, erfahren Sie hier.
Wenn Sie nicht genug Geld haben, um Bildungs- oder Freizeitangebote für Ihr Kind zu bezahlen, können Sie möglicherweise Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungspakets erhalten.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungspakets erhalten.
Sie können im Rahmen der Vollzeitpflege für den jungen Menschen in Ihrer Pflegefamilien einmalige Beihilfen und Zuschüsse beantragen. Wie und unter welchen Voraussetzungen Sie diese Leistungen erhalten, erfahren Sie hier.