Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung vor Ablauf ihrer Geltungsdauer verlängern lassen , wenn Sie Ihre schulische Berufsausbildung in Deutschland fortsetzen wollen.
Sie können für Ihren Schulbesuch ab Klasse 10 oder für Ihre schulische Ausbildung finanzielle Unterstützung erhalten. Diese Unterstützung (Sozialleistung) wird BAföG genannt.
Als Schülerin/ Schüler bzw. Studentin/ Student können Sie eine finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.