Wenn Sie einen meldepflichtigen Schlachtbetrieb führen, müssen Sie Ihre Preise für Schlachtmengen in den jeweiligen Kategorien und Handelsklassen der zuständigen Behörde melden.
Wenn Sie Bienenvölker, Einhufer, Laufvögel, Gehege Wild, Kameliden oder sonstige Klauentiere halten möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.
Halten Sie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Pferde, dann müssen Sie Ihren Tierbestand der Tierseuchenkasse Hamburg unverzüglich melden. Künftig wird immer jährlich zum Stichtag 01.März der aktuelle Tierbestand von der ...
Sie sind für Ihren Tierbestand beitragspflichtig zur Tierseuchenkasse Hamburg und bekommen jedes Jahr einen Beitragsbescheid über den Jahresbeitrag zugeschickt.
Wenn Sie einen Jahrmarkt oder Wochenmarkt veranstalten, auf dem nur wenig Vieh verkauft wird, können Sie beantragen, dass diese Veranstaltung nicht überwacht wird. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.