Sie planen eine Viehausstellung oder einen Viehmarkt und erfüllen nicht alle gesetzlichen Vorgaben an den Veranstaltungsort? Sie können eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Halten Sie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Pferde, dann müssen Sie Ihren Tierbestand der Tierseuchenkasse Hamburg unverzüglich melden. Künftig wird immer jährlich zum Stichtag 01.März der aktuelle Tierbestand von der ...
Sie sind für Ihren Tierbestand beitragspflichtig zur Tierseuchenkasse Hamburg und bekommen jedes Jahr einen Beitragsbescheid über den Jahresbeitrag zugeschickt.
Wenn Sie Tiere halten oder mit Tieren umgehen, sind Sie verpflichtet, bereits bei einem Tierseuchenverdacht sofort das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zu informieren. Außerhalb der üblichen Erreichbarkeiten ...
Um Schäden, die durch Tierseuchen oder andere Tierkrankheiten verursacht werden, vorzubeugen und diese zu bekämpfen, sowie für Maßnahmen aus Monitoring- und Tiergesundheitsprogrammen können Sie finanziell unterstützt werden.
Sie können finanzielle Unterstützung für Rinder erhalten, um Schäden, die durch Tierseuchen oder andere Tierkrankheiten entstehen können, frühzeitig zu erkennen. Diese Beihilfen gelten auch für Maßnahmen zur ...
Wenn Sie Bienenvölker, Einhufer, Laufvögel, Gehege Wild, Kameliden oder sonstige Klauentiere halten möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.
Für die Einfuhr von Tieren und tierischen Nebenprodukten sowie von Waren, die Träger von Ansteckungsstoff sein können, benötigen Sie in einigen Fällen eine Genehmigung. Dies betrifft vor allem Proben und Warenmuster sowie Heimtiere.
Sie können eine Ausnahmegenehmigung zur Abholung und Kremierung eines toten pferdeartigen Tieres (Equiden) in einem zugelassenen Tierkrematorium beantragen.