Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.
Sie benötigen Unterstützung bei familiären, erzieherischen oder sozialen Herausforderungen? Dann können Sie sich in Hamburg an den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) wenden.