Sie müssen der zuständigen Stelle melden, wenn Sie Spielgeräte (Geldspielgeräte und Unterhaltungsspielgeräte) aufgestellt haben oder Spielgeräte bei Ihnen aufgestellt wurden.
Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Kindern und Jugendlichen ist beispielsweise die Anwesenheit in Spielhallen verboten. Branntwein und branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur ...