Als Aufstellerin oder Aufsteller von Spielgeräten (Geldspielgeräte oder Unterhaltungsspielgeräte) müssen Sie Steuern zahlen.
Sie müssen der zuständigen Stelle melden, wenn Sie Spielgeräte (Geldspielgeräte und Unterhaltungsspielgeräte) aufgestellt haben oder Spielgeräte bei Ihnen aufgestellt wurden.