Hamburg.deHamburg ServiceSuchergebnis "Spielvergnügungssteuer"

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Steuer für Spielgeräte zahlen

Als Aufstellerin oder Aufsteller von Spielgeräten (Geldspielgeräte oder Unterhaltungsspielgeräte) müssen Sie Steuern zahlen.

Spielgeräte anmelden

Sie müssen der zuständigen Stelle melden, wenn Sie Spielgeräte (Geldspielgeräte und Unterhaltungsspielgeräte) aufgestellt haben oder Spielgeräte bei Ihnen aufgestellt wurden.