Für die Errichtung und den Betrieb von Lagern, in denen explosionsgefährliche Stoffe aufbewahrt werden sollen, benötigen Sie ab einer bestimmten Menge eine Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz. Auch wesentliche Änderungen eines bestehenden Lagers ...
Wenn Sie gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese in Verkehr bringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.
Wenn Sie im gewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder den Verkehr betreiben wollen und für diese Tatbestände bereits eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz besitzen, benötigen Sie keine Erlaubnis nach ...
Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk abbrennen möchten, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Diese müssen Sie vorab beantragen und kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden.
Wenn Sie eine Erlaubnis nach § 27 SprengG wollen, benötigen Sie die entsprechende Fachkunde. Diese wird i.d.R. in einem staatlich anerkannten Lehrgang vermittelt. Um zu diesem Lehrgang zugelassen zu werden, ist eine ...