Wenn Sie im gewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder den Verkehr betreiben wollen und für diese Tatbestände bereits eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz besitzen, benötigen Sie keine Erlaubnis nach dem ...
Wenn Sie gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese in Verkehr bringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.