Wenn Sie Ausländer oder Ausländerin sind und deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin mit allen Rechten und Pflichten werden möchten, können Sie die Einbürgerung beantragen.
Eine Meldebescheinigung ist ein Dokument, welches bestimmte Personendaten enthält. Wenn Sie diese Daten nachweisen müssen, können Sie eine Meldebescheinigung beantragen.
Wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie nicht (mehr) im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, können Sie eine sogenannte Negativbescheinigung beantragen.
Als Familienangehörige /-r eines Deutschen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon nach einem dreijährigen Aufenthalt im Bundesgebiet ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) beantragen.
Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.
Sie selbst oder ein anderes Familienmitglied wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.