Sie möchten sich über Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen informieren. Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Die Stadtwerkstatt organisiert und berät die einzelnen Bürgerbeteiligungsverfahren und entwickelt regelmäßig neue Methoden und Werkszeuge für eine bessere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat mit dem Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung Teile der Hamburger Innenstadt und von Wilhelmsburg als Modell im Atrium des Eingangsbereiches aufgestellt. Bitte besuchen Sie uns, ...
Ziel des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) ist es, die Lebensqualität in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf durch städtebauliche Maßnahmen zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.
Aufgabe der Bebauungspläne ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Bebauungspläne regeln unter anderem die bauliche und nichtbauliche Nutzung der Grundstücke.
Backstein prägt durch seine Materialität und Farbigkeit maßgeblich das Hamburger Stadtbild und trägt so in besonderem Maße zur Identität der Freien und Hansestadt Hamburg bei.
Hamburg wird sich zu einer wachsenden Metropole mit internationaler Ausstrahlung entwickeln. Der Entwurf für das Räumliche Leitbild konkretisiert die politischen Ziele für das Handlungsfeld der Stadtentwicklung.
Die Verlagerung des Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona ist eine Chance für die Umgebung rund um den jetzigen S-Bahnhof Diebsteich. Hier finden Links zu den Informationen.
Die Wohnungsbaukoordination ist Ansprechpartner für Investorinnen und Investoren sowie Bauherrinnen und Bauherren, die in Bezug auf ihr Wohnungsbauvorhaben mit Konflikten und Hemmnissen konfrontiert sind.
Das Beteiligungsmanagement der BSW steuert und kontrolliert die Beteiligungen an Wohnungs- und Stadtentwicklungsunternehmen hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Effizienz und der unternehmenspolitischen Zielsetzungen in der Zuständigkeit ...
Sie wollen ein Gebäude oder eine andere bauliche Anlage errichten, ändern, abbrechen oder die Nutzung ändern. Dann benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.
Baustellen eines bestimmten Umfangs müssen Sie spätestens zwei Wochen vor Einrichtung bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH 33), ankündigen.
Bauen für den Bund ist in Hamburg spannend und vielfältig: jedes Bauprojekt, an dem sich der Bund finanziell in Hamburg beteiligt, wird von uns geprüft und begleitet.
Viele für den Wohnungsbau in Frage kommende Flächen in Hamburg sind hohen Belastungen ausgesetzt. Zwei Leitfäden zu Luftschadstoffen und Lärm befassen sich zur Bauleitplanung damit.