Sie haben das Recht, in eine Sanierungssatzung für ein Sanierungsgebiet Einsicht nehmen zu können.
Sie können sich an den vorbereitenden Untersuchungen für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen beteiligen
Sie haben das Recht in eine Entwicklungssatzung für ein städtebauliches Entwicklungsgebiet Einsicht nehmen zu können.
Sie können sich an den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme beteiligen.
Aufgabe der Bebauungspläne ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Bebauungspläne regeln unter anderem die bauliche und nichtbauliche Nutzung der Grundstücke.
Über Einsichtnahme der öffentlichen Bekanntmachungen können Sie sich über laufende Bauplanungsverfahren und ihre Details informieren.
Sie erhalten hier Informationen für die Berufsanerkennung Architekt
Hier erhalten Sie Informationen über aktuelle Bebauungsplanverfahren und haben bei öffentlichen Beteiligungsphasen die Möglichkeit der Stellungnahme.
Für die Eintragung ins Architektenverzeichnis wenden Sie sich an die Architektenkammer.