Wenn Sie Ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, können Sie Ihre Heirat in Deutschland registrieren lassen. Sie erhalten dann eine deutsche Eheurkunde für die im Ausland geschlossenen Ehe.
Übersicht der aktuell vorhanden Wartezeitanzeigen in Sozialen Dienstleistungszentren und dem Standesamt Hamburg-Nord der Hamburger Bezirksämter. Benutzen Sie zum Aufruf der für Sie wichtigen Wartezeitanzeige den entsprechenden Link. ...
Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.
Die Eheschließung wird von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten durchgeführt. Sie kann im Standesamt oder auch außerhalb des Standesamtes erfolgen. Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein.
Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor und Sie benötigen diese für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie einen Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen.
Sie selbst oder ein anderes Familienmitglied wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.
Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt oder die Geburt Ihres Kindes benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Dies ist auch über den Online Dienst Urkundenanforderung möglich.
Über den einfachen und selbsterklärenden Online-Dienst mit integriertem Sprachassistenten können Eltern kombinierte Verwaltungsdienstleistungen rund um die Geburt auf digitalem Wege beantragen und ihre Angaben direkt an das ...
Die Geburt eines Kindes müssen Sie beim zuständigen Standesamt anzeigen. Wenn die sorgeberechtigten Eltern des Kindes an der Anzeige verhindert sind, muss die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt ...
Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.
Wenn Sie ein Kind bekommen haben, sind Sie verpflichtet weitere Angaben und Nachweise zur Geburt beim Standesamt einzureichen. Die Krankenhäuser leiten Ihre Unterlagen möglicherweise auch weiter.
Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden. Zuständig für die Beurkundung von Eheschließungen im Ausland, von Personen ohne Inlandswohnsitz ist das ...
Hat jemand im Ausland geheiratet, kann beim Standesamt des Wohnsitzes beantragt werden, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird (das Familienbuch auf Antrag gibt es seit dem 01.01.2009 nicht mehr) ...
Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten (z. B. für die Namensführung von ausländischen Lebenspartnern oder wenn vor der ...
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein ...
Geburts-, Sterbe- und Eheurkunden können auch als beglaubigter Ausdruck aus dem Register ausgestellt werden. Diese enthalten zumeist mehr Informationen als die Urkunden. Für die Eheschließung wird die Geburtsurkunde als beglaubigter ...
Sie können die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff in ein deutsches Sterberegister beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Die Eheschließung wird von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten durchgeführt. Sie kann im Standesamt oder auch außerhalb des Standesamtes erfolgen. Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein.