Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein ...
Sie können die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff in ein deutsches Sterberegister beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Sie benötigen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Personenstandsregister? Wie Sie einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburts-, Ehe- oder Sterberegisterbeantragen können, erfahren Sie hier.
Im Lesesaal des Staatsarchivs Hamburg können Sie Unterlagen aus zehn Jahrhunderten einsehen, die Auskunft über die Geschichte Hamburgs, die eigene Familiengeschichte oder aber zu rechtlichen Angelegenheiten geben können.