Wenn Sie eine Einkommensteuererklärung für das vergangene Kalenderjahr abgeben können Ihnen die Finanzämter regelmäßig erst ab Mitte März des jeweiligen Folgejahres Steuerbescheide erteilen.
Mit der Einführung der Steueridentifikationsnummer (IdNr) möchten das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesregierung das Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen.