Sie können Ihre Steuererklärung elektronisch an die zuständige Stelle übermitteln. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sie verpflichtet, Ihre Steuererklärung in elektronischer Form zu abzugeben.
Wenn Sie das Online-Portal „Mein ELSTER“ zu elektronischen Erstellung und Übermittlung Ihrer Steuererklärung nutzen, können Sie ebenfalls allgemeine Informationen dazu erhalten.
Die Bundesfinanzverwaltung stellt die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung im Internet zur Verfügung (siehe Links). Vordrucke, für die die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung besteht (z.B. Anlage S -Einkünfte aus selbständiger Arbeit- ...
Sie erhalten als Bürgerin oder Bürger in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer. Wie Sie diese bei Verlust oder bei einem Zuzug nach Deutschland anfordern können, erfahren Sie hier.