Wenn Sie von Ihrer Ehegattin bzw. Ihrem Ehegatten / Ihrer Lebenspartnerin bzw. Ihrem Lebenspartner dauernd getrennt leben, kann im Jahr nach der Trennung nicht mehr die familiengerechte Steuerklassenkombination (III/V; IV/IV; IV/IV mit Faktor) ...
Wenn Sie alleinstehend sind und zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das Ihnen der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zusteht, können Sie die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende beantragen (Steuerklasse II)
Sie wollen die bei Heirat automatisch erteilte Steuerklassenkombination IV/IV nicht beibehalten? Dann können Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Steuerklassenänderung stellen.
Verstirbt Ihr Ehegatte oder Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihr Lebenspartner, werden Sie grundsätzlich in die Steuerklasse III im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr eingereiht.
Wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner nicht mehr dauernd getrennt leben, steht Ihnen wieder die Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.
1. Ergänzung zu den Steuerklassen: Steuerklasse I: Verwitwete Arbeitnehmer gehören ebenfalls in die Steuerklasse I, eine Ausnahme gilt für Jahr des Todes des Ehegatten und das Folgejahr (vgl. Steuerklasse III). Steuerklasse II: Ist das Kind bei ...
Als Ehepartnerin und -partner sowie als Lebenspartnerin und -partner stehen Ihnen drei mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. Aus diesen können Sie frei wählen.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 7. Mai 2013 entschieden (Az.: 2 BvR 909/06 u.a.), dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist. Das Einkommensteuergesetz wurde ...
Sollten Arbeitnehmer feststellen, dass die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) von den Daten abweichen, die bislang dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt wurden, kann dies verschiedene Ursachen haben. 1. Ergeben sich Abweichungen beim ...
Anstelle der Steuerklassenkombination IV / IV oder III / V können Ehegatten/Lebenspartner die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor beantragen, sogenanntes Faktorverfahren. Bei jedem Ehegatten/Lebenspartner werden die steuerentlastenden ...
Bei den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) handelt es sich um folgende Angaben: Steuerklasse (ggf. Faktor bei Steuerklasse IV), Kirchensteuermerkmal (ggf. Kirchensteuermerkmal des Ehegatten / Lebenspartners), Zahl der ...
Die ELStAM-Datenbank unterscheidet zwischen dem Hauptarbeitgeber und einem Nebenarbeitgeber. Hauptarbeitgeber: Nur der Hauptarbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitslohn des Arbeitnehmers mit der Steuerklasse I bis V zu versteuern und die ...
Für Personen ohne festen Wohnsitz, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Freien und Hansestadt Hamburg haben, ist zentral das Finanzamt Hamburg-Mitte zuständig.
Die Schenkungsteuer besteuert den Übergang von Vermögen auf eine andere (natürliche oder juristische) Person im Wege einer Schenkung. Sie entsteht zu dem Zeitpunkt, in dem die Schenkung ausgeführt ist. Für die ...
Sie können durch Mitteilung an Ihr Finanzamt die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge) sperren lassen. Ihr Beschäftigungsbetrieb wird Ihren Arbeitslohn dann nach Steuerklasse VI besteuern.