Als Ehepartnerin und -partner sowie als Lebenspartnerin und -partner stehen Ihnen drei mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. Aus diesen können Sie frei wählen.
Wenn Sie von Ihrer Ehegattin bzw. Ihrem Ehegatten / Ihrer Lebenspartnerin bzw. Ihrem Lebenspartner dauernd getrennt leben, kann im Jahr nach der Trennung nicht mehr die familiengerechte Steuerklassenkombination (III/V; IV/IV; IV/IV mit Faktor) ...