Der Erwerb inländischer Grundstücke unterliegt der Grunderwerbsteuer. Der Steuersatz beträgt in Hamburg für alle Erwerbsvorgänge, die nach dem 31.12.2022 verwirklicht worden sind, 5,5 %.
Auskünfte zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von geringfügigen Beschäftigungen sind in der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebenen Broschüre zu finden (siehe Links). Das Arbeitsentgelt für eine ...