Sie, als natürliche oder juristische Person (Vereine, Unternehmen), können die Errichtung beziehungsweise Anerkennung einer rechtsfähigen Stiftung bei der für die Stiftungsaufsicht zuständigen Behörde beantragen.
Die Selbstauflösung einer Stiftung ist ausgeschlossen. Eine Aufhebung beziehungsweise Auflösung einer Stiftung kann nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde und in einem formellen Verfahren erfolgen.
Wenn Sie eine Vertretungsbescheinigung für den Vorstand ihrer Stiftung benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde beantragen.
Wenn Sie die Satzung einer rechtsfähigen Stiftung ändern möchten, können Sie das nur unter bestimmten stiftungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Genehmigung der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde tun.