Hamburg.deHamburg ServiceSuchergebnis "Stiftungen"

13 Dienstleistungen gefunden für "Stiftungen"

Anerkennung einer rechtsfähigen Stiftung beantragen

Sie, als natürliche oder juristische Person (Vereine, Unternehmen), können die Errichtung beziehungsweise Anerkennung einer rechtsfähigen Stiftung bei der für die Stiftungsaufsicht zuständigen Behörde beantragen.

Aufhebung beziehungsweise Auflösung einer Stiftung

Die Selbstauflösung einer Stiftung ist ausgeschlossen. Eine Aufhebung beziehungsweise Auflösung einer Stiftung kann nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde und in einem formellen Verfahren erfolgen.

Aufhebung einer Stiftung

Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Stiftung von Amts wegen aufgehoben.

Beantragung einer Vertretungsbescheinigung für eine Stiftung

Wenn Sie eine Vertretungsbescheinigung für den Vorstand ihrer Stiftung benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde beantragen.

Gemeinnütziger Verein anerkennen

Als gemeinnütziger Verein können Sie von Steuervergünstigungen profitieren.

Genehmigung der Satzungsänderung einer Stiftung beantragen

Wenn Sie die Satzung einer rechtsfähigen Stiftung ändern möchten, können Sie das nur unter bestimmten stiftungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Genehmigung der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde tun.

Einsicht in das Stiftungsverzeichnis/ die Stiftungsdatenbank

Wenn Sie Informationen über die rechtsfähigen Stiftungen mit Sitz in Hamburg benötigen, können Sie das Verzeichnis/die Datenbank online einsehen.

Änderung im Stiftungsverzeichnis vornehmen lassen

Wenn Sie, als Stiftung eine Änderung im Stiftungsverzeichnis vornehmen lassen wollen, melden Sie dies bei der zuständigen Stiftungsbehörde.

Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung

Wenn Sie eine Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung einrichten möchten, müssen Sie eine Anerkennung beantragen.