Sie, als natürliche oder juristische Person (Vereine, Unternehmen), können die Errichtung beziehungsweise Anerkennung einer rechtsfähigen Stiftung bei der für die Stiftungsaufsicht zuständigen Behörde beantragen.
Wenn Sie, als Stiftung eine Änderung im Stiftungsverzeichnis vornehmen lassen wollen, melden Sie dies bei der zuständigen Stiftungsbehörde.